Im November des letzten Jahres nahm der Grosse Rat die Energiestrategie des Regierungsrates zur Kenntnis und verlieh damit dem regierungsrätlichen Ziel, bis 2035 die 4000-Watt-Gesellschaft zu erreichen, entsprechend Nachdruck. Bereits gegen Ende Dezember schickte der Regierungsrat eine Teilrevision des Energiegesetzes in die Vernehmlassung, die er als ersten Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie versteht.
Die SP, die Grünen und die Umweltverbände befürworten die Stossrichtung der Revision. Sie fordern jedoch eine schnellere Gangart und Massnahmen, die deutlich weitergehen. Von dieser Seite liegen verschiedene Vorschläge zur Einführung von Lenkungs- oder Förderabgaben und für eine energetische Sanierungspflicht für bestehende Gebäude vor. Nur ganz wenige Vernehmlassungspartner wie der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern oder die Berner KMU lehnen die Revisionsvorlage grundsätzlich ab. ImÜbrigen wird die Revision inhaltlich nur wenig bestritten. Allerdings wird die anspruchsvolle Koordination mit der nationalen Gesetzgebung im Stromversorgungsbereich zum Thema gemacht. So fordert die FDP die Sistierung des Gesetzgebungsverfahrens, bis die Ausführungsvorschriften zum Stromversorgungsgesetz des Bundes vorliegen, kritisiert inhaltlich aber einzig die Delegation verschiedener Rechtsetzungsbefugnisse an die Gemeinden. Die SVP möchte die Revision des kantonalen Gesetzes entweder sistieren, bis die bundesrechtliche Regelung in allen Details bekannt ist, oder die Revision auf die Bereiche beschränken, die sich mit der Steigerung der Energieeffizienz befassen. Die Energieversorgungsunternehmen befürworten ebenfalls die Sistierung der Gesetzesrevision in denjenigen Teilen, die sich mit der Regelung des Stromversorgungsgesetzes befassen.
Die Gemeinden und ihre Verbände stimmen der Vorlage grösstenteils grundsätzlich zu. Insbesondere alle Städte und die meisten grösseren Gemeinden begrüssen die Revision. Rund 30 kleinere Gemeinden, die gemäss kantonalem Richtplan„energierelevant“ sind, lehnen es allerdings ab, zum Erlass eines Energierichtplans verpflichtet zu werden. Unter vielen Vernehmlassungspartnern ist nach wie vor umstritten, ob für besonders gut gedämmte Gebäude ein Nutzungsbonus gewährt werden darf. Ebenfalls umstritten ist, ob das vorgeschlagene Modell die Grossverbraucher ungerechtfertigt bevorteilt oder ob es ihnen nur zusätzliche administrative Hindernisse aufbürdet.
Eine erste Revisionsvorlage für das kantonale Energiegesetz war in der Vernehmlassung im Jahr 2005 noch mehrheitlich negativ aufgenommen worden, so dass die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern die Gesetzesänderung auf der Basis der neuen Energiestrategie 2006 nochmalsüberarbeitete. Die nun vorliegende Revisionsvorlage stellt das Energiegesetz ausdrücklich in den Dienst der Nachhaltigen Entwicklung. Die Massnahmen im Energiebereich sollen mithelfen, den Klimaschutz zu verbessern. Ein Hauptpunkt der Revision betrifft die Gemeinden: Diese sollen ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, zeitgemässe Anforderungen an die Energienutzung grundeigentümerverbindlich festzulegen und auf der andern Seite die Grundeigentümer für vorbildliches Bauen durch einen Nutzungsbonus zu belohnen. Die gemäss kantonalem Richtplan als„energierelevant“ bezeichneten Gemeinden sollen zudem verpflichtet werden, einen kommunalen Energierichtplan zu erlassen. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft dieöffentlichen Gebäude: Neubauten und Sanierungen der Gebäude des Kantons (und von ihm massgeblich subventionierter Gebäude Dritter) sollen fortschrittliche Energiestandards erfüllen. Angestrebt wird hier mindestens der Minergie-Standard. Schliesslich will der Kanton Grossverbrauchern Erleichterungen gewähren, wenn sie sich vertraglich verpflichten, bestimmte Verbrauchsziele einzuhalten. Daneben enthält die Gesetzesvorlage auch strengere oder neue Vorschriften zur elektrischen Erwärmung von Brauchwasser, zu geheiz¬ten Freibädern, zu Klimaanlagen, zur Beleuchtung und Regelungen zu den Verfahren zur Durchsetzung des Gesetzes.
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird dem Regierungsrat beantragen, das Kapitel des kantonalen Energiegesetzes, welches das Stromversorgungsnetz betrifft, zurückzustellen, bis die Ausführungsvorschriften des Bundes zum Stromversorgungsgesetz bekannt sind. Dieübrigen Teile der Revision haben aber keinen engen Bezug zum Stromversorgungsgesetz und sollen deshalb noch im November 2007 dem Grossen Rat zur ersten Lesung unterbreitet werden.
Auskünfte erteilen:
- Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin,
Tel. 031 633 31 02 - Heidi Walther Zbinden, Rechtsamt, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion,
Tel. 031 633 30 14